Ausbildung April 2026: Langzeitpflege
Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.
Zu den Aufgaben der Pflege gehören außerdem die Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegesituationen, die Mitwirkung an der praktischen Ausbildung in den Gesundheitsberufen, die eigenständige Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.
Pflegefachfrauen/Pflegefachmännern und Altenpfleger/innen sind folgende Tätigkeiten vorbehalten:
- die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Ausbildungsbeginn, Voraussetzungen, Bewerbung
Die Ausbildung beginnt am 1. April und 1. Oktober eines Jahres. Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige oder höhere abgeschlossene Schulbildung
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
Bewerbungen können jederzeit per Post oder E-Mail mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis oder das aktuelle (Halb-)Jahreszeugnis (Kopie)
- Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über bisherige Tätigkeiten und Praktika (Kopie)
- Bei Bewerber:innen, die den Schulabschluss im Ausland erworben haben: Einschätzung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, falls nötig
Wird die Zusage für einen Ausbildungsplatz erteilt, müssen noch folgende Nachweise erbracht werden:
- gesundheitliche Eignung und Nachweis der Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Pertussis (Formular wird mit der Zusage zugeschickt)
- Nachweis der Immunität gegen SARS-CoV-2
- polizeiliches Führungszeugnis
Vereinbarungen zur Ausbildung
- Arbeitsrechtliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis ist der jeweils gültige Tarifvertrag des Pflegeheims, mit dem der Ausbildungsvertrag besteht.
- Ein MAXX-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr kann beantragt werden.
- Wohnraum: Die Evangelische Stadtmission bietet ihren Auszubildenden Wohnraum an. Der Mietpreis liegt bei rund 300 Euro im Monat.
- Von der Schule bekommen Sie ein iPad.
Weitere Infos zur Ausbildung sind HIER zu finden.
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