Universitätsprofessur (W3) „Theoretische Chemie“
Organisationseinheit
Campus Süd
Ihre Aufgaben
Für die Universitätsprofessur (W3) „Theoretische Chemie“ soll ein/e herausragende/r Wissenschaftler/Wissenschaftlerin (w/m/d) gewonnen werden, der/die auf einem aktuellen Forschungsgebiet zur modernen Quantenchemie (ab initio, Dichtefunktionaltheorie) in besonderem Maße ausgewiesen ist.
Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen und effizienten quantenchemischen Verfahren zur Modellierung der elektronischen und geometrischen Strukturen von Molekülen und deren Dynamik. Der Einsatz von Multiskalen Methoden als auch von Methoden der künstlichen Intelligenz, insbesondere solchen des maschinellen Lernens, ist wünschenswert.
Anwendungsgebiete für diese Verfahren sind die Theoretische Spektroskopie, die Vorhersage von Reaktionsmechanismen und (photo-)chemischen Prozessen sowie die automatisierte Stoff- und Materialmodellierung.
Von der Kandidatin / dem Kandidaten (w/m/d) wird ein breites Verständnis für Modellierungsmethoden erwartet, um kollaborative Schnittstellen zu bestehenden und künftigen Forschungsschwerpunkten am KIT zu ermöglichen. Beispiele sind photochemische Prozesse, Katalyse und Quantentechnologien auf Basis molekularer Systeme.
Die Universitätsprofessur ist Teil der kollegialen Leitung des Instituts für Physikalische Chemie.
Sie werden Universitätsaufgaben mit einer Lehrverpflichtung von 9 SWS wahrnehmen.
Eintrittstermin
1. April 2027
Ihre Qualifikation
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die umfassende Erfahrungen in der Forschung zu den aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkten mitbringt und durch exzellente wissenschaftliche Leistungen mit internationaler Sichtbarkeit ausgewiesen ist. Darüber hinaus werden Führungserfahrung und Teamfähigkeit sowie die Befähigung zur grundständigen Lehre in Physikalischer und Theoretischer Chemie in voller Breite erwartet (im Umfang von 9 SWS). Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit, z.B. im Rahmen von Sonderforschungsbereichen, Exzellenzclustern sowie zur Beteiligung in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Von besonderer Bedeutung ist die nachgewiesene Einwerbung von Drittmitteln.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 KIT-Gesetz i. V. m. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
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