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Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) im Fachbereich 4.4 - Eingliederungshilfe nach SGB VIII/SGB IX (Homeoffice möglich)

Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d)

im Fachbereich 4.4 - Eingliederungshilfe nach SGB VIII/SGB IX für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche zu besetzen.
S 12 TVöD-SuE | 29,25 Wochenstunden | befristet
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:

  • Ermittlung des tatsächlichen Hilfebedarfs durch Erstellen eines Hilfe-, Gesamt- und Teilhabeplanes je nach Gesetzesgrundlage
  • Überprüfung, Überwachung und Fortschreibung des Hilfeplans- bzw. der Teilhabepläne
  • Hilfeplangespräche, Beratung und gegebenenfalls Hilfeeinleitung vor Ort
  • Erfolgskontrolle bei bewilligten Hilfen
  • Prüfung der Erforderlichkeit von Hilfeanträgen
  • Anfertigung von Stellungnahmen/Beschlussvorschläge an die Verwaltung
  • Teilnahme an den stattfindenden Gesamtplan- und Teilhabekonferenzen
  • Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungsanbietern und anderen Hilfsmöglichkeiten
  • Durchführung von (Sozial)Beratungen (wie beispielsweise Allgemeine Beratungsangebote über Ziele, Hilfeplanung und Maßnahmevorschläge der Eingliederungshilfe, Beratung und Vermittlung von Hilfen auch aus anderen Sozialgesetzbüchern)

Ihr Anforderungsprofil

  • Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) im Bereich der Sozialen Arbeit bzw. (Sozial-) Pädagogik mit vergleichbarer Ausrichtung
  • Durchsetzungsvermögen
  • Flexibilität
  • Entscheidungskraft sowie Umsetzungsvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • interkulturelle Kompetenz
  • Belastbarkeit
  • fundierte Kenntnisse über die verschiedenen Hilfearten der Eingliederungshilfe und Randbezirke
  • Führerschein der Klasse B (PKW) und Bereitschaft den eigenen PKW dienstlich einzusetzen

Was wir bieten

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
  • Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
  • betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
  • bedarfsorientierte Fortbildungen

Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 16.06.2025

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