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Senator/in 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters (m/w/d)

Bekanntmachung

Senator/in 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters (m/w/d)

Zum Ende der Wahlzeit des derzeitigen Stelleninhabers mit Ablauf des 10.03.2026 ist die Stelle der 1. Stellvertreterin beziehungsweise des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters neu zu besetzen. Der jetzige Amtsinhaber kandidiert nicht erneut.

Die Amtszeit beträgt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar 7 Jahre und 6 Monate. Die erste Stellvertretung des Bürgermeisters führt die Dienstbezeichnung Senatorin oder Senator. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO-MV) und erfolgt derzeit nach Besoldungsgruppe B 3. Die persönliche Eignung, Befähigung und Sachkunde für das angestrebte Amt wird vorausgesetzt.

Ausführliche Informationen zu den Aufgaben und Anforderungen der Stelle finden Sie auf: www.wismar.de/jobs.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen bis einschließlich zum 31.08.2025.

Hansestadt Wismar
Der Bürgermeister

Senator/in 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters (m/w/d)

Vollzeit, Teilzeit

Veröffentlicht am 26.07.2025

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