Küchenhilfe (m/w/d)
Das traditionsreiche Schloss Neuburg wurde 1050 erbaut und bietet auf einem 60.000 m2 großen Anwesen: 34 Doppelzimmer, ein Restaurant und eine Vielzahl an Veranstaltungsmöglichkeiten für Seminare und Tagungen. Das Wichtigste hinter den Zahlen: Wir stehen für Teamarbeit, Wertschätzung und persönliche Weiterentwicklung. Für die Neueröffnung des Seminar- und Schulungszentrums auf Schloss Neuburg am Inn suchen wir in Vollzeit eine
Küchenhilfe (m/w/d)
Standort
Schloss Neuburg am Inn
Umfang
39 Wochenstunden
(Mo-Fr)
Befristung
2 Jahre
Beginn
möglichst 01.07.2025
Ihre Aufgaben
Sie unterstützen bei der Zubereitung aller Speisen durch Zuarbeiten unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften. Dabei sind Sie im Frühdienst bis ca. 14.30 Uhr eingesetzt.
Ihr Profil
- gastronomische Erfahrungen sind vorteilhaft, aber nicht erforderlich
- Freude an der Zubereitung von Speisen
- körperliche Eignung zum Umgang mit Lebensmitteln
Wir bieten
- 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag, ohne Teildienst
- geregelte Arbeitszeiten mit elektronischer (minutengenauer) Zeiterfassung
- Wochenenden sowie sämtliche Feiertage, Heiligabend und Silvester frei
- einen verlässlichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (VKA)
- die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, unter anderem betriebliche Altersversorgung
- das geschichtsträchtige Arbeitsumfeld von Schloss Neuburg
- gemütliche Mitarbeiterkantine
- ein motiviertes Team und eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre
- Wasser, Kaffee und Tee stehen kostenfrei zur Verfügung
Neben Vollzeitbeschäftigung ist auch Teilzeitbeschäftigung möglich, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben sichergestellt ist.
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Fragen?
für Fachliches: Herr Dachs-Stoffel (Tel. 0851/397-2951)
für Personalrechtliches: Frau Griebl (Tel.: 0851/397-1230)
Hinweise
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGIG) wird hingewiesen.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.