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Assistenz der Institutsleitung (m/w/d) Stellen-ID: 13014 Einsatzort: Institut für Immunologie

Details zu diesem Stellenangebot

Jobtitel
Assistenz der Institutsleitung (m/w/d)
Einsatzbereich
Institut für Immunologie
Stellenart
Nichtwissenschaftliche Stelle
Stellen-ID
13014
Eintritt
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Umfang
Teilzeit; 19,5 Std.
Vertragsart
Befristet
Befristung
2 Jahre ab Besetzung; sachgrundlose Befristung §14 Abs. 2 TzBfG
Vergütung
EG 6 TV-L
Rückfragen an
-->
Frau Wiebeck
E-Mail Elisa.Wiebeck@uk-essen.de

Bewerbung

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Ihre Aufgaben

  • Organisation und Koordination administrativer Abläufe, einschließlich Korrespondenz (deutsch/englisch), Telefon- und Gästekommunikation, Dokumentenpflege, Ablage sowie Rechnungs- und Reisemanagement (inkl. Abrechnung von Drittmittelprojekten und Dienstreisen)
  • Abwicklung administrativer Personalprozesse, z. B. Erstellung von Einstellungsunterlagen
  • Vorbereitung von Meetings, Veranstaltungen und Besprechungen
  • Mitwirkung bei der Organisation und Koordination von Lehre und Prüfungen
  • Unterstützung bei der Labororganisation: Materialbeschaffung, Lagerverwaltung, Laborgerätemanagement
  • Pflege digitaler Plattformen für Labor-, Verwaltungs- und Lehrprozesse
  • Zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Wissenschaft, Technik und Verwaltung

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen, verwaltungsnahen oder naturwissenschaftlich-technischen Bereich
  • Strukturierte, selbstständige Arbeitsweise & Organisationstalent
  • Kommunikationsstark und teamorientiert
  • Routinierter Umgang mit gängigen MS-Office-Anwendungen
  • Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse
  • Vorkenntnisse in Labororganisation oder Erfahrung in einem wissenschaftlichen Umfeld sind von Vorteil

Freuen Sie sich auf

  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit an der Schnittstelle von Verwaltung und Wissenschaft
  • Mitarbeit in einem motivierten und interdisziplinären Team
  • Die Möglichkeit, Arbeitsabläufe aktiv mitzugestalten
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der institutsinternen Kernzeiten
  • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
  • Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Interdisziplinäres Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
  • Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
  • Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
  • Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
  • Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze

Rahmenbedingungen

  • Eine Einstellung von mit Sachgrund befristeten Beschäftigten oder ehemals beim Universitätsklinikum Essen Beschäftigten ist auf diesen Stellen nach dem Gesetz für Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (§14 Abs. 2 TzbfG) nicht zulässig.
  • Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
  • Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
  • Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
  • Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.

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Veröffentlicht am 17.09.2026

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